Aktivitäten
Österreichischer Rechtsanwaltsverein
Gegründet: 1922
Reg.Nr.: ZI. I-SD/1472-BVP/83
Sitz: Wien
Haftungsausschluss & Impressum
Tätigkeit laut Statuten: "[…] nicht auf Gewinn berechnet; jede parteipolitische Tätigkeit ist ausgeschlossen". Gründungsanlass und Zweck bis heute: "Wahrung und Förderung der Interessen seiner Mitglieder im allgemeinen und der wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Interessen im besonderen". Dazu dient statutengemäß das Veranstalten von Versammlungen, Vorträgen, Diskussionen und Kursen.
Weitere Aufgaben: Zusammenarbeit mit Berufsorganisationen des In- und Auslandes Wesentliche Aktivitäten:
- Abwehr unlauterer Eingriffe in die Tätigkeitsfelder der Rechtsanwälte (siehe UWG)
- Aus- und Fortbildung von Kanzleimitarbeiterinnen und -mitarbeitern (siehe Seminare - Kanzleikräfte)
- Veranstaltungen zu brisanten juristischen Themen mit führenden Expertinnen und Experten nach der Devise "Juristen denken laut nach und diskutieren hochaktuelle Fragen".
Historische Pioniertat: Schaffung des Anwaltstarifs
Der Österreichische Rechtsanwaltsverein führte in der Zwischenkriegszeit den Anwaltstarif ein, was vor allem für die Unabhängigkeit der Anwaltschaft von enormer Bedeutung war. Bis Mitte der 1920er Jahre war nämlich nur die Honorierung der schablonenhaft wiederkehrenden, verhältnismäßig geringwertigen anwaltlichen Leistungen im so genannten Kurrentientarif geregelt, während die Höhe des Kostenzuspruchs für alle nicht schablonenhaften Arbeiten, also für den wichtigsten Teil advokatorischer Tätigkeit, dem Ermessen des Richters überlassen blieb. Dadurch standen die Anwälte in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu den Gerichten.