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UWG - Versäumungsurteil Sükrü Cosgun

Entscheidungsart
VERSÄUMUNGSURTEIL

Geschäftszahl
16 Cg 36/23b - 17

Gericht
Handelsgericht Wien

Entscheidungsdatum
30.04.2024

Klagende Partei

Österreichischer Rechtsanwaltsverein, Rotenturmstraße 13, 1010 Wien
vertreten durch: RA Dr. Heinz-Peter Wachter, 1030 Wien

Beklagte Partei

Sükrü Cosgunl, Grinzinger Straße 123-129/4/4, 1190 Wien

Text

1.  Die beklagte Partei ist schuldig, es in Österreich zu unterlassen, Personen gegen Entgelt rechtlich zu beraten oder zu vertreten.

2.  Die beklagte Partei ist weiters schuldig, es in Österreich zu unterlassen, sich auf deutsch oder türkisch als „Rechtsanwaltskanzlei“, „Avukat“, „Rechtsanwalt in Wien“ oder ähnliches, zu bezeichnen.


Handelsgericht Wien, Abteilung 16
Wien, 30. April 2024
Mag. Lothar Komers, Richter