UWG-Eingriffe Details
UWG - Versäumungsurteil Sükrü Cosgun
Entscheidungsart
VERSÄUMUNGSURTEIL
Geschäftszahl
16 Cg 36/23b - 17
Gericht
Handelsgericht Wien
Entscheidungsdatum
30.04.2024
Klagende Partei
Österreichischer Rechtsanwaltsverein, Rotenturmstraße 13, 1010 Wien
vertreten durch: RA Dr. Heinz-Peter Wachter, 1030 Wien
Beklagte Partei
Sükrü Cosgunl, Grinzinger Straße 123-129/4/4, 1190 Wien
Text
1. Die beklagte Partei ist schuldig, es in Österreich zu unterlassen, Personen gegen Entgelt rechtlich zu beraten oder zu vertreten.
2. Die beklagte Partei ist weiters schuldig, es in Österreich zu unterlassen, sich auf deutsch oder türkisch als „Rechtsanwaltskanzlei“, „Avukat“, „Rechtsanwalt in Wien“ oder ähnliches, zu bezeichnen.
Handelsgericht Wien, Abteilung 16
Wien, 30. April 2024
Mag. Lothar Komers, Richter