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UWG - Gerichtlicher Vergleich - Mag. Thomas Rohrmeister

Entscheidungsart
Gerichtlicher Vergleich

Geschäftszahl
28 Cg 78/15d - 11

Gericht
Landesgericht Klagenfurt

Entscheidungsdatum
11.03.2016

Klagende Partei

Österreichischer Rechtsanwaltsverein, wirtschaftliche Organisation der Rechtsanwälte Österreichs, 1010 Wien, Rotenturmstraße 13
vertreten durch: RA Dr. Heinz-Peter Wachter, 1030 Wien

Beklagte Partei

Mag. Thomas Rohrmeister, 9020 Klagenfurt, Völkermarkter Ring 7
vertreten durch: RA Mag. Christian Leyroutz, 9020 Klagenfurt

Text

I. Die beklagte Partei ist schuldig, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, gegen Entgelt Parteien vor Behörden und Gericht zu vertreten.

II. Die klagende Partei wird ermächtigt, den Spruch dieses Vergleiches nach dessen Rechtswirksamkeit auf der Homepage der klagenden Partei in der üblichen Form zu veröffentlichen.

Landesgericht Klagenfurt, Abteilung 28
Klagenfurt, 11. März 2016
Mag. Monika Rauter-Repar, Richterin